Schutz ab Werk – die 5 Jahre Herstellergarantie (1)
Jeder Neuwagen von Volkswagen Nutzfahrzeuge ist seit dem 01. Oktober 2024 mit einer fünfjährigen Herstellergarantie, auch Werksgarantie genannt, ausgestattet. Tritt bei Ihrem Fahrzeug wider Erwarten ein Mangel auf, übernimmt die Herstellergarantie die vollen Kosten für die Reparaturen. Eine Selbstbeteiligung Ihrerseits fällt nicht an. Zu den von der Herstellergarantie abgedeckten Schäden gehören unter anderem Material- und Verarbeitungsmängel, die nicht verschleißbedingt sind.
Damit Sie den uneingeschränkten Schutz der Herstellergarantie genießen können, sollten Sie die vorgeschriebenen Service-Intervalle berücksichtigen und Reparaturen gerne auch bei einem Service Partner von Volkswagen Nutzfahrzeuge durchführen lassen.
(1) Die 5 Jahre Herstellergarantie gilt für fabrikneue Fahrzeuge der Marke Volkswagen Nutzfahrzeuge hinsichtlich aller Mängel in Werkstoff und Werkarbeit. In den ersten zwei Jahren ist die Laufleistung unbeschränkt. Sie endet nach 5 Jahren oder nach einer maximalen Gesamtlaufleistung von 150.000 km im dritten bis fünften Jahr, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Diese Garantie gilt für alle Modelle der Marke Volkswagen Nutzfahrzeuge, die ab dem 01.10.2024 verbindlich bestellt worden sind. Ausgenommen sind alle Varianten des Transporter 6.1, des Caravelle 6.1, des Multivan 6.1 sowie des California 6.1. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Garantiebedingungen oder erfragen Sie bei Ihrem Volkswagen Nutzfahrzeuge Partner.
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* Die angegebenen Verbrauchs-und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs-und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de/co2 erhältlich ist.